WEISSER RING e. V.
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Das ist essenziell für Opfer, aber leider wenig bekannt in Deutschland. Deswegen setzen wir auf Aufklärungsarbeit.

Opfer-Telefon 116 006

Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Anonym. Bundesweit. Kostenfrei. Täglich 7 – 22 Uhr.

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Das Opferentschädigungsgesetz.
Opfer haben ein Recht auf staatliche Entschädigung

Der Vorfall ereignete sich an einem Mittwoch. Der 55-jährige Geschäftsmann Dennis E. ging zur Bank und hob Geld für den anstehenden Familienurlaub ab. Es war eine größere Summe. Als er die Bank verließ, geschah das Unfassbare. Draußen auf der Straße griff ein kräftiger Mann nach seiner Aktentasche, entriss sie ihm und schlug den völlig überraschten Dennis E. zu Boden, der sich mehrere ernste Verletzungen zuzog. Es folgten viele Wochen im Krankenhaus, bevor er wieder nach Hause kam. Dennis E. bekam Angstzustände, wurde depressiv und traute sich nicht mehr allein auf die Straße. Zu groß die Furcht, dass sich das Gleiche nochmal wiederholt.

Foto Titel: Fotolia #AA+W_182458267, Foto Story Fotolia #Rido_173659527

Der lange Weg zurück in ein normales Leben

Hautnah erleben wir täglich vor allem eines: Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, leidet. Viele Betroffene kämpfen monatelang, manche Jahre mit den Folgen. Um die gesundheitlichen, psychischen oder wirtschaftlichen Folgen etwas abzumildern, können geschädigte Personen staatliche Entschädigungsleistungen beantragen. Das wiederrum wissen nur ganz wenige.

Der traumatisierte Geschäftsmann Dennis E. wandte sich an den WEISSEN RING und rief beim Opfer- Telefon an. Dort hörte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu, nahm seine Sorgen und Nöte ernst und gab ihm die Kontaktdaten der Außenstellenleiterin. Diese half bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz, begleitete Dennis zur Gerichtsverhandlung und unterstützte ihn dabei, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen. Mit Erfolg. Dennis E. hat nicht nur finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch seine Angst in den Griff bekommen.

WEISSER RING hilft mit Fachwissen

Das Opferentschädigungsgesetz (kurz OEG) regelt, wie der Name schon sagt, die Entschädigung von Gewaltopfern. Hier geht es ausschließlich um die gesundheitliche Schädigung, die durch den Angriff entstanden ist, und um deren Folgen. Das OEG erstattet keine Sach- und Vermögensschäden.

Um diese staatliche  Entschädigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir informieren Sie gern über inhaltliche Fragen zum OEG und helfen Ihnen bei der Antragstellung sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Gut zu wissen: Als Betroffener müssen Sie nicht auf den Ausgang eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens warten, sondern können schon vorher Leistungen erhalten. Sie können also den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt sofort stellen. Und nicht in allen Fällen muss eine Anzeige erstattet worden sein.

Ein bundesweit einheitliches Antragsformular finden Sie hier

Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) – in Kraft ab dem 01.01.2024

Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 den Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen.  Seit Jahren setzt sich der WEISSE RING für die Rechte der Opfer und den Erhalt der guten Leistungen ein. „Als Ergebnis eines fortgesetzten und konstruktiven Austauschs zwischen dem WEISSEN RING und dem Bundesozialministerium von Hubertus Heil ist jetzt ein Soziales Entschädigungsrecht auf den Weg gebracht worden, das Opfern von Kriminalität und ihren Angehörigen entscheidende Verbesserungen bringen wird. Wir haben an diesem Gesetzgebungsverfahren intensiv mitgearbeitet und freuen uns daher umso mehr, dass unsere Kernforderungen - also die Inhalte, die für Betroffene von besonderer Bedeutung sind – bei der Novellierung des Entschädigungsrechts berücksichtigt worden sind“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS.

Therapeutische Hilfe für Betroffene von Gewaltstraftaten in OEG-Traumaambulanzen

Von Gewalt Betroffene haben für Taten ab dem 1. Januar 2021 nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Anspruch auf kurzfristige Behandlung in einer OEG-Traumaambulanz. Voraussetzung für einen Anspruch auf Behandlung ist, dass Betroffene Opfer einer Gewalttat i. S. d. § 1 OEG geworden sind, also Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf bis zu 18 Stunden Behandlung. Für Erwachsene stehen bis zu 15 Stunden zur Verfügung. Neben den Betroffenen sind auch Geschwister und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und weitere Personen berechtigt, die Leistungen einer OEG-Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen, ohne dass bei ihnen selbst ein sogenannter „Schockschaden“ vorliegen muss. Die Fahrtkosten zur Behandlung in die nächstgelegene OEG-Traumaambulanz sowohl für die Betroffenen, aber auch für notwendige Begleitpersonen können bei der zuständigen Versorgungsverwaltung geltend gemacht werden. Eine Übersicht und Orientierung über Traumaambulanzen und Versorgungsverwaltungen bietet die Website: Projekt-HilfT.de 

Projekt-HilfT: Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen

Projekt-HilfT.de soll Ihnen helfen, sich schnell eine Orientierung in der Versorgungslandschaft der Traumaambulanzen und Versorgungsbehörden Deutschlands zu verschaffen. Dabei soll Betroffenen, Angehörigen und fachlich Interessierten ein schneller Zugang zu den für Sie notwendigen Informationen geschaffen, sowie ein professioneller Austausch ermöglicht werden. So können Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartner:innen einfach identifizieren bzw. sich mit Ihren Kolleg:innen leichter vernetzen.

Opfer werden nicht allein gelassen. Auch der Staat hilft.

  • Kosten für Heil- und Krankenbehandlung, solange die gesundheitlichen Folgen der Tat anhalten. Darunter fallen auch die Kosten für eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung in Traumaambulanzen, weiterführende Behandlungen oder Pflegekosten. Wichtig: die Leistungen gehen über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
  • Versorgungskrankengeld
  • Kosten für Brillen, Prothesen, Zahnersatz oder Rollstuhl
  • Kosten, die mit der beruflichen Rehabilitation in Zusammenhang stehen
  • Renten, falls  gesundheitliche Einschränkungen für einen längeren Zeitraum vorliegen
  • Renten für Hinterbliebene
  • Bestattungs- und Sterbegeld

Ein bundesweit einheitliches Antragsformular finden Sie hier.

 


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie gerne bei einer Antragstellung. Ein bundesweit einheitliches Antragsformular finden Sie hier

Es ist uns auch möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung

Darüber hinaus unterstützen wir Sie, wenn notwendig, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versorgungsamt. Dabei ist es in bestimmten Fällen auch möglich, dass der WEISSE RING die Kosten für Ihren Anwalt trägt.

Wenn sich Zahlung aus dem Opferentschädigungsgesetz verzögern, gehen wir teilweise in Vorkasse – damit Sie nicht auf abschließende Gerichtsentscheidungen warten müssen.